Begutachtung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
Die Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind in erster Linie für Personen mit körperlichen Einschränkungen aufgestellt worden. Menschen mit Demenz, Psychosen oder Sucht, mit Wahnvorstellungen, Antriebslosigkeit, zunehmender Vergesslichkeit, mit einem gestörten Schlafverhalten und dergleichen benötigen einen hohen Betreuungsaufwand. Dieser wird jedoch oft nicht erkannt oder berücksichtigt bei den Hausbesuchen der Gutachter. Fundiertes Wissen ermöglicht dem/r Gutachter*in, den Pflegebedarf objektiv einzuschätzen und für die Pflegekassen und Sozialgerichte sichtbar und nachvollziehbar darzustellen.
Themen
- Klärung zentraler Krankheitsbegriffe aus dem psychiatrischen Formenkreis.
- Kommunikation mit den Betroffenen beim Hausbesuch.
- Häufig vorkommende Erkrankungen und die damit einhergehenden Fähigkeitseinbußen.
- Anwendung von aussagefähigen Assessmentinstrumenten.
- Besondere rechtliche Bestimmungen bei der Begutachtung von psychisch Kranken.
- Fallstudien.
Zielgruppe
Pflegefachpersonen mit Vorkenntnissen zur Erstellung von Gutachten und Pflegesachverständige.
Abschluss
Ein Zertifikat bescheinigt die Befähigung, Gutachten bei Menschen mit psychischen Erkrankungen zu erstellen.
Referent*innen
Erfahrene Referenten mit hoher Fachkompetenz und langjähriger gutachterlicher Praxiserfahrung
Kosten
245,00 € (USt-befreit)
Absolvent*innen von WIFAP erhalten eine Ermäßigung von 20,00 € (= 225,00 €)
Termin
auf Anfrage
Veranstaltungsort
Witten: Forschungs- und Entwicklungszentrum FEZ, Alfred-Herrhausen-Str. 44,
58455 Witten
Anmeldung
Ihre Anmeldung senden Sie bitte mit dem beiliegenden Anmeldeformular vollständig ausgefüllt per Fax, Brief oder E-Mail an:
Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft (WIFAP),
Eisenbergweg 45, 87600 Kaufbeuren,
info@wifap.de; Fax: 08341/ 9933103; Tel. 08341/ 9933101
Nachweis
9 Unterrichtseinheiten
Für die Teilnahme können 8 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender
angerechnet werden.