Weiterbildung
Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen,
Sachverständige im Hebammenwesen und
Sachverständige/r in der Heilerziehungspflege.

"Geprüfte/r unabhängige/r Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen", "Geprüfte unabhängige Sachverständige im Hebammenwesen". Staatlich zertifiziert, ZFU-Nr.: 798402;
"Geprüfte/r Sachverständige/r in der Heilerziehungspflege";

gefördert von der Robert-Bosch-Stiftung.

Seminartermine

Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen, Sachverständige/r im Hebammenwesen, Sachverständige/r Heilpädagogik (1.062)
Termin:11. April 2025 - 08. März 2026
Veranstaltungsort:Kaufbeuren/Witten
Anmeldeschluss:
Teilnahmegebühr
(USt befreit):
6.995 Euro (Vergünstigt für TN mit bereits absolviertem Pflegesachverständigenlehrgang 4.350 Euro plus Prüfungsgebühr); Prüfungsgebühr: 230 Euro
Mehr Infos & Anmeldung

Fernweiterbildung 12 Monate

In den zunehmenden juristischen Auseinandersetzungen über die Ergebnisse der Erhebung von Pflegebedarf, Pflegequalität/Pflegefehler und Teilhabebedarf /Eingliederungshilfen, besteht ein Qualifizierungsbedarf für besonders befähigte Pflegefachkräfte, Hebammen und Heilerziehungspfleger/innen, die als unabhängige Gutachter:innen tätig sein wollen.

Bei WIFAP finden Sie den einzigen staatlich zertifizierten Fernlehrgang zur/m "Geprüften unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen" bzw. zur "Geprüften unabhängigen Sachverständigen im Hebammenwesen". Wir bilden auch zur/m "Geprüften unabhängigen Sachverständigen in der Heilerziehungspflege" weiter.

Neben der Pflegeversicherung gibt es weitere Betätigungsfelder im Haftungsrecht, Teilhabegesetz, Eingliederungshilfe, Unfallversicherung, Hilfsmittelbewilligung und Berufsrecht.

Hebammen erhalten Schulung und Anleitung zum Erstellen von Gutachten im Haftungsrecht.

In der Konkurrenz mit anderen Sachverständigen haben WIFAP Absolvent:innen einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil, weil sie nicht nur Gutachten der Pflegeversicherung bearbeiten können, sondern auch sehr anspruchsvolle, und daher besser bezahlten Gutachten im Haftungsrecht und der Unfallversicherung.

Der Lehrgang hebt sich besonders hervor durch:

Themen

Das Erstellen von Gutachten, Literaturrecherche, Vorstellungen von Gesundheit/Krankheit, Gesetzesgrundlagen, Datenschutzbestimmungen, steuerrechtliche Grundlagen und das Verhalten eines Sachverständigen vor Gericht werden geschult. Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und von Behinderung bedrohter Menschen und der Eingliederungshilfe als Teil des SGB IX mit ihren Leistungen werden vermittelt.

Die Besonderheit bei der Begutachtung von Kindern, psychisch Kranken und ein pflegebezogenes Assessment zur Überprüfung von Fähigkeitseinschränkungen werden vermittelt, ethische Überlegungen zur Begutachtungssituation, Rollenkonflikte durch die Erwartungen verschiedener Beteiligter sowie hilfreiche Kommunikationstechniken thematisiert.

Zielgruppe

Gesundheits- und Krankenschwestern (m/w), Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern (m/w), Altenpfleger (m/w), Pflegefachkräfte (m/w), Heilpädagogen (m/w), sowie Absolventen der Pflegestudiengänge und Hebammen mit 3 Jahren Berufserfahrung. Quereinsteiger mit der Weiterbildung "Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)".

Aufbau

150 Unterrichtseinheiten in 4 Präsenzphasen an wechselnden Orten (in Witten und Kaufbeuren), insgesamt 15 Tage. Studientexte ermöglichen eine eigenständige Bearbeitung zu Hause. Umfang gesamt: 1050 Stunden (umfassende individuelle Betreuung und Anleitung durch die Kursleitung während des Jahres).

Abschluss

Zertifikat „Geprüfte/r unabhängige/r Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen“ bzw. "Geprüfte unabhängige Sachverständige im Hebammenwesen" bzw.
"Geprüfte unabhängige Sachverständige in der Heilpädagogik".

Lehrgangsgebühren

Für die Teilnahme an der Weiterbildung sind Gebühren von 6.995,- € zu entrichten. Ausgewählte Literatur sowie 5 Arbeitsdossiers sind darin enthalten, nicht aber Anreise und Unterkunft. Mit Anmeldung zur Abschlussprüfung fallen 230,- € an. Die Gebühren sind vierteljährlichen Raten zahlbar.

Für Absolvent:innen von anderen Weiterbildungseinrichtungen zur/zum Pflegesachverständigen gibt es die Möglichkeit bei WIFAP die Weiterbildung zu besuchen zum reduzierten Preis. Die Lehrgangsgebühr beträgt 4.350,- € zuzüglich 230,- € Prüfungsgebühr.

(Alle Preisangaben UST befreit)

Sie haben die Möglichkeit einer Testphase von 14 Tagen nach Erhalt des ersten Schulungsmaterials.

Förderung

Es gibt die Möglichkeiten von Ermäßigung durch Bildungsschecks. Infos unter: www.bildungsscheck.nrw.de / www.arbeitsagentur.de / www.sbb-stipendien.de

In Einzelfallentscheidungen ist auch eine Förderung durch die BfA und die Rentenversicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich in Form einer Umschulung.

Bildungsgutscheine werden je nach Bundesland akzeptiert.

WIFAP Absolvent:innen werden aufgrund dieser umfangreichen Weiterbildung zu Pflegesachverständigen bzw. Sachverständigen im Hebammenwesen bzw. Sachverständigen in der Heilpädagogik, zu Bachelor-Studiengängen, sowohl bei der Hamburger Fern-Hochschule (HFH), als auch bei der Apollon Hochschule zugelassen. Sollten sich zwei oder mehrere Teilnehmer:innen gemeinsam und zeitgleich zu einem Studium bei der Apollon Hochschule anmelden wollen, so können diese sogar einen Partnerrabatt von 10% erhalten.

Nachweis

1050 Unterrichtseinheiten (incl. Selbststudium)

Für die Teilnahme können 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.